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Unser Steuer-Tipp

So setzen Sie den Handwerker
von der Steuer ab.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Lassen Sie Handwerker in Ihrem selbst genutzten Eigenheim oder dem dazu gehörigen Grundstück für sich arbeiten, dürfen Sie 20 Prozent der Arbeitskosten von der Steuer absetzen. Anfahrtskosten und Verbrauchsmaterialien zählen auch dazu.
  • Absetzen dürfen Sie nur Arbeiten, die den Erhalt oder Sanierung dienen — nicht aber solche, die etwas Neues schaffen.
  • Ob Wärmedämmung, Fenstertausch, Dachsanierung oder neuer Bodenbelag — bei einer Sanierung lassen sich so einige Handwerkerkosten hteuerlich absetzen. So können Sanierer bis zu 6000 Euro im Jahr an Lohnkosten für Handwerkliche Arbeiten steuerlich geltend machen

Vom Finanzamt anerkannt werden unter anderen folgende Handwerkerarbeiten:

  • Malerarbeiten in der Wohnung oder am Haus
  • Austausch oder Sanierung von Fenstern und Türen
  • Dach und Fassadenarbeiten
  • Wartung, Reparatur von Haushaltsgeräten, Heizungsanlage
  • Modernisierung Badezimmer

 

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